KulturFörderung
Aktuelle NEWS betr. Unterstützung aufgrund der Covid 19-Massnahmen
Unterstützung für Kulturbereich bis Ende 2021
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat am 20. Oktober 2020 entschieden, die Finanzhilfen für Kulturunternehmen bis Ende 2021 zu verlängern. Kulturunternehmen können neu zusätzlich zu Ausfallenschädigungen auch Beiträge für Transformationsprojekte erhalten. Das hat die Regierung, basierend auf dem eidgenössischen Covid-Gesetz, entschieden.
Anlaufstelle für Nothilfen für Kulturschaffende ist neu einzig der Verein Suisseculture Sociale , die Kantone können keine Ausfallentschädigungen mehr auszahlen. Zudem können selbständigerwerbende Kulturschaffende, die wegen einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung oder Veranstaltungsabsage Erwerbseinbussen erleiden, bis Ende 2021 bei der kantonalen Ausgleichskasse Corona-Erwerbsersatzentschädigung beziehen. Die Entschädigung muss für jede Betriebsschliessung und für jede abgesagte Veranstaltung einzeln angemeldet werden. Es findet keine automatische Verlängerung mehr statt (vgl. www.svasg.ch/produkte/pandemie/index.php).
Kulturvereine im Laienbereich können weiterhin von den Schweizerischen Dachverbänden eine Entschädigung für den mit der reduzierten Durchführung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden erhalten. Neue Gesuchsformulare für Ausfallentschädigungen und Beiträge für Transformationsprojekte von Kulturunternehmen finden Sie ab 1. November 2020 unter: www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung/coronavirus.html
Aktuelle Informationen sind auf der Website www.sg.ch/coronavirus unter «Kultur» zu finden. Ab dem 1. November 2020 stehen die entsprechenden Gesuchsformulare zur Verfügung.